Privatstiftungsrecht
Unsere Kanzleipartnerschaft hat sich seit der Schaffung der österreichischen Privatstiftung durch den Gesetzgeber 1993 intensiv mit diesem Instrument und seiner Entwicklung beschäftigt, an zahlreichen Stiftungserrichtungen mitgewirkt und Stifter, Vorstände und Begünstigte beraten. Unser Zugang zu dieser Rechtsmaterie ist jedoch nicht nur rein praktischer Natur. Dr. Christina Mazelle-Rasteiger wurde zwei Mal (2004 und 2008) mit einem Preis für wissenschaftliche Arbeiten in diesem Rechtsgebiet ausgezeichnet, welche auch publiziert wurden.
Die österreichische Privatstiftung ist gem § 1 Abs 1 PSG (Privatstiftungsgesetz) ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet wird, durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der vom Stifter bestimmte Zweck erfüllt werden soll. Die Geschäfte der Privatstiftung werden von einem eigenen Organ geführt, dem Stiftungsvorstand, welcher die Stiftung auch nach außen hin vertritt.
Im Gegensatz zu anderen juristischen Personen hat sie keine Eigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder, sondern nur Begünstigte. Aufgrund der großen Anzahl an Privatstiftungen in Österreich und der ständigen Rechtsfortbildung durch die Judikatur und Lehre sehen wir unsere Aufgabe als Berater nicht nur in der Begleitung bei Neuerrichtungen von Stiftungen, sondern vor allem auch die laufende Beratung und nötiger Anpassung bestehender Stiftungserklärungen an die aktuellen Entwicklungen.