Markenrecht
Das Markenrecht gehört wie auch das Urheberrecht zum großen Bereich des Immaterialgüterrechts. Der Zweck einer Marke ist es, eine Ware oder eine Dienstleistung für die Marktteilnehmer identifizierbar zu machen. Sie ist somit ein Unternehmenskennzeichen und erleichtert durch die bessere Erkennbarkeit der Produkte den Marktauftritt des Unternehmens.
In Österreich können Marken beim österreichischen Patentamt registriert werden. Unterschieden wird dabei zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken. In Europa können so genannte Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) registriert werden. Diese gelten dann in der gesamten EU. Internationale Marken werden beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO, OMPI) registriert. Dabei reicht die Einreichung eines einzigen Antrages aus, um umfassenden Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch die Existenz der nationalen Marke.
Gerne führen wir für Sie Ihre Markenanmeldungen in Österreich, Europa und bei der WIPO durch und haben mit Mag. Dietmar Mühl als registrierter europäischer Markenanwalt auch die erforderliche Vertretungsbefugnis dazu.
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