Das Familienrecht ist ein Rechtsbereich, der uns nicht nur alle betrifft, sondern aufgrund der Berührung mit den höchstpersönlichen Lebensbereichen des Einzelnen auch besonders heikel ist. In Zeiten der ständig steigenden Zahl von Scheidungen und „Patch-work Familien“ und einer zunehmend alternden Gesellschaft war und ist der Gesetzgeber angehalten, geeignete Instrumente zur Konfliktlösung bzw Konfliktvermeidung zu schaffen. Der Notar ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Unparteilichkeit und Diskretion zur Beratung und Unterstützung in diesem heiklen Rechtsgebiet prädestiniert und wurde sein Mitwirken vom Gesetzgeber daher in manchen Bereichen als unumgänglich festgeschrieben. So ist beispielsweise die Zustimmungserklärung im Zuge einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung („künstliche Befruchtung“) nur als Notariatsakt möglich.
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