A) Gesellschaftsrecht:

Das österreichische Gesellschaftsrecht stellt eine breite Palette von Gesellschaftsformen zur Auswahl:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder Ges.m.b.H.), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), offene Gesellschaft (OG), Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GesbR), Genossenschaften, Vereine, etc.
Auch wurden auf europäischer Ebene bereits Möglichkeiten geschaffen, länderübergreifend Gesellschaften zu gründen (Societas Europaea – SE, Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung –EWIV)
Welche  Gesellschaftsform eignet sich für welche Geschäftstätigkeit? Wo liegen die Vor- und Nachteile? 
Wenn die Wahl einmal getroffen ist, ergeben sich weitere Fragen und Problemstellungen: Ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich? Wie hoch ist das notwendige Grund- bzw Stammkapital?  Was ist bei der Einberufung und Abhaltung von General- und Hauptversammlungen zu beachten? Kann man unliebsame Mitgesellschafter ausschließen?

Kann die Gesellschaftsform nachträglich geändert werden?

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen und bieten Ihnen umfassende Beratung und Begleitung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

 

B) Unternehmensgründung und Unternehmensvorsorge

Die Betreuung von Unternehmern in allen Lebenslagen zählt zu unseren Spezialgebieten.
Gerne konzipieren, verfassen und ändern wir Ihre Gesellschaftsverträge, erledigen die erforderlichen Firmenbucheintragungen und Gesellschaftssteuerselbstberechnungen oder wickeln gewünschte Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen – bzw herabsetzungen) ab.
Auch stehen wir für Sitzverlegungen, Umgründungsmaßnahmen (Spaltung, Verschmelzung, Einbringung, Zusammenschluss,..) und Unternehmensübergaben gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Beim Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions) unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Due Diligence, der Erstellung eines konkreten Anbots sowie der Abwicklung der gesamten Transaktion.
Kurz gesagt: Wir finden für Sie maßgeschneiderte und langfristige Lösungen von der Unternehmensgründung über die Leitung bis zur Übertragung, damit Sie sich um die Zukunft ihres Unternehmens keine Sorgen machen müssen.

 
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
GmbH-Gründung