Das im Jahre 1811 erlassene Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch bildet den Kern des österreichischen Zivilrechts, wird mittlerweile jedoch durch eine große Anzahl von Spezialgesetzen ergänzt (z.B.: Ehegesetz, Konsumentenschutzgesetz,…).
Generell regelt das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z.B. GmbH) untereinander. Da es nicht Aufgabe des Notars ist, bei Gericht zu vertreten, legt er seinen Beratungsschwerpunkt auf die objektive und mediative Vertragserrichtung und versucht durch umfassende Beratung späteren Rechtsteitigkeiten vorzubeugen.
Der Bogen des notariellen Tätigkeitsfeldes ist dabei weit gespannt: Vom Schenkungsvertrag bis zum Baurechtsvertrag  – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und sorgen für maßgeschneiderte Vertragswerke zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten. Aufgrund der besonderen Bedeutung für jeden einzelnen soll an dieser Stelle auch die Möglichkeit der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hervorgehoben werden. Die Vorsorge für die eigene Zukunft kann in der heutigen Zeit nicht wichtig genug genommen werden, daher würden wir Ihnen die bestehenden Möglichkeiten gerne in einem persönlichen Gespräch näher bringen.
Auch Erbrecht, Familienrecht und Liegenschaftsrecht sind Teile des österreichischen Zivilrechts. Aufgrund der Bedeutung dieser Rechtsgebiete für den notariellen Arbeitsalltag sollen diese ausführlicher behandelt werden und darf daher auf die näheren Ausführungen auf dieser Homepage verwiesen werden.