Der Notar wird vom Bundesminister für Justiz für einen bestimmten Amtssitz ernannt. Seine Aufgaben sind schon aufgrund der historischen Entwicklung des Berufsstandes vielfältig. Sie lassen sich traditionell in drei Bereiche einteilen:
Die Errichtung öffentlicher Urkunden. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser
Urkunden sicher.
Die Tätigkeit als Gerichtskommissär in Verlassenschafts- Grundbuch und Firmenbuchsachen.
Die Errichtung und Abwicklung von Verträgen auf allen Rechtsgebieten.
Im Notariat steht die umfassende Betreuung des Klienten im Vordergrund. Ziel ist es, optimale, sichere und kostengünstige Lösungen für alle Beteiligten zu finden! Oft in Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsdienstleistern, wie Steuerberatern und Anwälten, entstehen dabei für den jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Lösungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten.