Aufgrund der zentralen Bedeutung von Immobilien für unser aller tägliches Leben ist ein verlässlicher Partner bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften für alle Beteiligten sehr wichtig. Das Gesetz sieht nicht zuletzt aus diesem Grund vor, dass sämtliche Urkunden, die Grundlage für Eintragungen im Grundbuch sind, von den Parteien vor dem Notar beglaubigt unterfertigt werden müssen. Die Rolle des Notars als unparteiliche Vertrauensperson wird durch die strengen rechtlichen Grundlagen für die Übernahme von Treuhandschaften durch den Notar noch unterstrichen. Die Abwicklung der Treuhandschaften über die Notartreuhandbank AG ist hundertprozentig transparent und sorgt für die bestmögliche Absicherung sämtlicher am Immobilienkauf beteiligten Parteien. Außerdem bietet der Notar durch die Möglichkeit der steuerlichen Sofortbemessung und der elektronischen Grundbuchseingabe den „schnellstens Weg ins Grundbuch“.Miete oder Kauf? Schenkung oder Übergabe? Wohnungsrecht oder Fruchtgenussrecht? Wohnungseigentum oder schlichtes Miteigentum? Egal vor welcher Entscheidung Sie stehen, wir beraten Sie gerne und sorgen für die reibungslose rechtliche Umsetzung Ihrer Pläne.

 
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Wohnsitzwechsel